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Änderung der Leistungsgrenzen für den Einsatz energieeffizienter Motore

By 23. Januar 2017Allgemein

Der Start eines neuen Jahres bringt auch immer Änderungen mit sich.

Dieses Jahr ist es – auf Drehstrommotoren bezogen – eine Änderung der Leistungsgrenzen für den Einsatz von Motoren der Wirkungsgradklasse IE2 bzw. IE3.

 

Ab 1. Januar 2017 gilt:

Alle Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75—375 kW
müssen entweder mindestens das in An­hang I Nummer 1
definierte Effizienzniveau IE3 erreichen oder dem in Anhang I Nummer 1
definierten Effizienz­niveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein.

Ausgenommen von den Regelungen sind weiterhin folgende Motoren:

  • Tauchmotoren
  • Motoren mit Aufstellhöhe über 4000 m ü. NN
  • Motoren mit Umgebungstemperatur über 60°C
  • Motoren mit Betriebshöchsttemperatur über 400°C
  • Motoren mit Umgebungstemperatur unter -30°C
  • Bremsmotoren

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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