Der Start eines neuen Jahres bringt auch immer Änderungen mit sich.
Dieses Jahr ist es – auf Drehstrommotoren bezogen – eine Änderung der Leistungsgrenzen für den Einsatz von Motoren der Wirkungsgradklasse IE2 bzw. IE3.
Ab 1. Januar 2017 gilt:
Alle Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75—375 kW
müssen entweder mindestens das in Anhang I Nummer 1
definierte Effizienzniveau IE3 erreichen oder dem in Anhang I Nummer 1
definierten Effizienzniveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein.
Ausgenommen von den Regelungen sind weiterhin folgende Motoren:
- Tauchmotoren
- Motoren mit Aufstellhöhe über 4000 m ü. NN
- Motoren mit Umgebungstemperatur über 60°C
- Motoren mit Betriebshöchsttemperatur über 400°C
- Motoren mit Umgebungstemperatur unter -30°C
- Bremsmotoren
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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